Benötigte Unterlagen und Honorar

Hausplan

Für die Bewertung Ihrer Immobilie benötige ich folgende Unterlagen:

  • Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Liegenschaftsnachweis
  • Baupläne
  • Evtl. vorhandene Berechnung der Wohn-/Nutzfläche
  • Evtl. vorhandene Miet-/Pachtverträge
  • Auskünfte über Altlasten
  • Auskünfte über vorhandene Dienstbarkeiten
  • Auskünfte über Renovierungen, Um- und Anbauten
  • Grundbuchauszug

Honorar

Honorar - Verkehrswertgutachten:
Die Berechnung des Honorars erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie für Immobilienbewertung vom Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (B.V.S.)

Anwendung
Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungsmaßnahmen, Abbruchkosten usw.) ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Wertes zu bemessen. Bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgeblich.

Berücksichtigung von Besonderheiten
Bei Abweichungen vom normalen Bewertungsfall werden diverse Zuschläge berechnet.

Zuschlag für besondere Leistungen
Die Beschaffung erforderlicher Unterlagen, Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen, werden nach Aufwand vergütet. Die Höhe des Aufwandes wird vorab vereinbart.

Nebenkosten
Nebenkosten, Kopien, Porto und Ämtergebühren sind, sofern sie anfallen, in Höhe der tatsächlichen Kosten zu erstatten. Sofern dies möglich ist, werden diese Kosten vom Sachverständigen durch Belege etc. nachgewiesen.
Fahrtkosten werden zu 0,50 € je gefahrenen Kilometer angerechnet.
Im Honorar sind zwei Papierversionen und eine PDF-Datei enthalten.
Zusätzliche Ausfertigungen des Gutachtens werden mit 0,50 €/Seite vergütet.

Honorar für andere Leistungen
Bei allen anderen Leistungen wie z.B. für Wertexpertisen, Stellungnahmen oder Plausibilisieren von Wertgutachten erfolgt die Berechnung des Honorars auf der Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes und tatsächlichem Aufwand oder durch eine Pauschalvereinbarung.

Mehrwertsteuer
Auf Honorar und Nebenkosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

Alle konkreten Kostendetails erhalten Sie nach einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie mich.